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Termineinlagen Für einen befristeten Zeitraum angelegte Gelder werden Termineinlagen oder auch Termingeld genannt. Es wird zwischen zwei Arten von Termingeld unterschieden. Sog. Festgelder haben eine feste Laufzeit. Ist das Ende dieser Laufzeit erreicht, können sie zum aktuellen Zinssatz verlängert oder als Sichteinlage weitergeführt werden. Die Zinserträge werden nach Ende der Laufzeit gutgeschrieben.
Dahingegen haben sog. Kündigungsgelder eine festgelegte Kündigungsfrist. Nur nach Ablauf dieser Frist ist eine Verfügung über die Gelder möglich. In der Regel sind die Zinsen hierfür variabel, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Ebenfalls werden die Zinserträge nach Ablauf der Kündigungsfrist gutgeschrieben. Da über Termingelder normalerweise nicht vorzeitig verfügt werden kann, gibt es die Möglichkeit diese zu beleihen. In diesem Fall können sie als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt werden.
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(Zins p.a., Anlagebetrag 5.000 Euro)
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| | | Direktbanknews |
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