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Einlagensicherung Die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Kunden gegen Verluste im Falle einer Insolvenz des Kreditinstituts, werden unter dem Begriff Einlagensicherung zusammengefasst. Die Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen. In Deutschland werden die Einlagensicherungssysteme von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getragen und durch Einzahlungen ihrer Mitglieder finanziert. Die meisten Privatbanken sind Mitglied beim deutschen Einlagensicherungsfonds, der Gläubiger unmittelbar sichert. Die Garantie umfasst Einlagen bis zu einer Obergrenze von 30 % des haftenden Eigenkapitals des betreffenden Kreditinstituts pro Kunde und ist nicht einklagbar.
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(Zins p.a., Anlagebetrag 5.000 Euro)
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