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Depot Der Ausdruck "Depot" leitet sich aus dem lateinischen Wort "depositum" ab und bedeutet das "Hinterlegte". Heutzutage dient das Depot als Verwahrungsmöglichkeit für z.B. Wertpapiere oder Schmuck. In diesem Zusammenhang unterscheidet man zwischen einem offenen, einem geschlossenen und einem statutarischen Depot. Ersteres wird bei der Verwaltung von Wertpapieren eingesetzt. Das beauftragte Kreditinstitut übernimmt gegen ein entsprechendes Entgelt die Verwaltung, kennt damit aber den Inhalt des Depots. In einem geschlossenen Depot
werden die Vermögenswerte nur über einen gewissen Zeitraum aufbewahrt. Damit hat nur der Depotinhaber Kenntnis von dem Inhalt. Das statutarische Depot, auch Pflichtdepot genannt, ist in manchen Aktiengesellschaften Pflicht für die Mitglieder des Verwaltungsrates. Diese müssen während ihrer Amtsdauer eine gewisse Anzahl von so genannten Pflichtaktien der Gesellschaft halten und in einem Depot hinterlegen.
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(Zins p.a., Anlagebetrag 5.000 Euro)
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| | | Direktbanknews |
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