Gesetzliche Einlagensicherung
Die Einlagensicherheit in Deutschland ist zuerst durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt. Aktuell sind durch dieses Gesetz 100 Prozent der Einlagen bis maximal 100.000 Euro geschützt. Diese Sicherung umfasst Sichteinlagen wie Girokonten, Termingelder, Sparbücher und Sparbriefe. Gewährleistet wird dieser Schutz durch die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken, kurz EdB, der jede Bank mit Hauptsitz in Deutschland angehören muss.
Die Mindesteinlagensicherung ist nur insofern EU-weit einheitlich geregelt, dass 100 Prozent der Einlagen und mindestens 100.000 Euro abgesichert sind. Jedes Land kann darüber hinaus gehende Mindestbeträge festsetzen. Generell gilt: Bevor man ein Konto abschließt, sollte man vor allem bei Banken mit Hauptsitz im Ausland genau die Einlagensicherheit prüfen.
Einlagensicherung - So sicher ist Ihr Geld
Einlagensicherung des Bundesverbandes der deutschen Banken
Einlagensicherung der öffentlichen Banken, der Sparkassen und des BVR
Einlagensicherung von Banken mit Hauptsitz im europäischen Ausland
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| Tagesgeld Top 5 |
(Zins p.a., Anlagebetrag 5.000 Euro)
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| | | Direktbanknews |
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