Einlagensicherung von Banken mit Hauptsitz im europäischen Ausland
EU-weit ist die Einlagensicherung nur insofern einheitlich geregelt, dass jede Bank Einlagen von Privatkunden zu 100 Prozent, maximal aber bis zu einem Betrag von 100.000 Euro absichern muss.
Wie in Deutschland gibt es in jedem Land zusätzliche Sicherungsfonds, denen Banken freiwillig beitreten können. Durch diese Fonds werden weit höhere Einlagen abgedeckt als das Gesetz vorschreibt. Wenn Sie ein Konto bei einer Bank mit Hauptsitz im Ausland abschließen möchten, sollten Sie sich vorher genau über die geltenden Gesetze zur Einlagensicherung informieren und darüber hinaus prüfen, ob Ihre Bank einem freiwilligen Sicherungsfonds angehört und bis zu welcher Höhe Ihre Einlagen gesichert sind.
Einlagensicherung - So sicher ist Ihr Geld
Gesetzliche Einlagensicherung
Einlagensicherung des Bundesverbandes der deutschen Banken
Einlagensicherung der öffentlichen Banken, der Sparkassen und des BVR
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| Tagesgeld Top 5 |
(Zins p.a., Anlagebetrag 5.000 Euro)
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| | | Direktbanknews |
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