Ratenkredit: Informationen & Tipps
5. Restschuldversicherung (RSV)
Eine Restschuldversicherung (RSV) greift, wenn der Kreditnehmer durch
unerwartete Ereignisse nicht mehr in der Lage ist, seinen Kredit abzubezahlen.
Solche Ereignisse können beispielsweise schwere Erkrankungen, Unfälle
oder auch der Tod des Kreditnehmers sein. In derartigen Fällen übernimmt
die RSV die Rückzahlung bzw. Ablösung des Kredits in einem vorher
festgelegten Umfang. Üblicherweise wird der Versicherungsbeitrag zusammen
mit den monatlichen Kreditraten bezahlt.
TIPP: Informieren Sie sich vor Abschluss einer Restschuldversicherung über
die Versicherungsleistungen der verschiedenen Anbieter. Bei manchen Anbietern
ist beispielsweise die Schuldübernahme bei Verlust des Arbeitsplatzes aus
dem Vertrag ausgeschlossen.
Ratenkredit-Vergleich
Ratenkredit-Rechner
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| Inhalt |
1. Einführung
2. Antragsvoraussetzungen/-unterlagen
3. Kredit-Kosten
4. Sondertilgung & vorzeitige Ablösung
5. Restschuldversicherung (RSV)
6. Schufa
7. Selbstständigkeit | | Tipp |
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| | Direktbanknews |
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