Girokonto Infos & Tipps
Mindesteingang beim Girokonto
Auch wenn heute nicht wenige Banken mit einem kostenlosen Girokonto werben, so ist die gebührenfreie Kontoführung dennoch in der Regel an Bedingungen gebunden. Eine häufig aufgestellte Bedingung ist dabei ein monatlicher Mindesteingang bzw. Mindestgehaltseingang auf dem Girokonto.
Im Zuge dieser Voraussetzung für die Kostenfreiheit des Girokontos gibt die Bank vor, dass der Kunde einen regelmäßigen monatlichen Gehaltseingang auf dem Konto haben muss, damit das Konto auch tatsächlich kostenlos genutzt werden kann. Ist der Mindesteingang nicht vorhanden, müssen die regulären Kontoführungsgebühren gezahlt werden. Die Höhe des Mindesteingangs variiert zwar von Bank zu Bank, liegt aber meist zwischen 1.000 und 1.500 Euro im Monat.
Dabei muss es sich in der Regel auf um ein „echtes“ Gehalt handeln, Einkünfte von Selbstständigen werden oftmals nicht als Mindesteingang akzeptiert. Gerade für die Personengruppen, denen eine kostenlose Kontoführung zu Gute kommen würde, stellt der Mindestgehaltseingang von mindestens 1.000 Euro ein großes Problem dar. Dazu zählen insbesondere Geringverdiener, Teilzeitkräfte, Rentner oder die bereits erwähnten Selbstständigen und Freiberufler.
Es gibt allgemein nur wenige Banken, die ein Girokonto völlig ohne Bedingungen kostenlos anbieten, bei denen ein Kunde also weder einen Mindesteingang / Mindestgehaltseingang vorweisen, noch ein Mindestguthaben auf dem Girokonto vorhanden sein muss. Bei diesen wenigen Banken handelt es sich fast ausschließlich um Direktbanken.
Dennoch gibt es für bestimmte Kundengruppen bei vielen Banken ein kostenloses Girokonto ohne Bedingungen, nämlich zum Beispiel für Schüler und Auszubildende oder auch für Studenten, die meist ein speziell auf sie zugeschnittenes Schülerkonto bzw. Studentenkonto nutzen können. Für diese Kundengruppen ist die Kontoführung fast ausnahmslos ohne weitere Bedingungen kostenfrei, ferner erhalten sie sogar häufig weitere Vergünstigungen auf dem Girokonto. Für Rentner, Arbeitnehmer oder Selbstständige gilt hingegen in der Regel die schon erwähnte Vorgabe eines Mindesteingangs pro Monat, deren Erfüllung an die Kostenfreiheit gebunden ist.
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