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Wegweiser: Direktbankvergleich > Blog > Kategorie: RechtKategorie: Recht
Kategorien: Europäische Union, Deutschland, Recht, Verbraucherschutz, Kredite von ls am 11. 6 2010 um 17:04 Uhr
Seit heute gilt die neue Verbraucherkreditrichtlinie verbindlich für alle Kreditgeber – doch was ändert sich dadurch konkret für den Verbraucher? Die größte Veränderung betrifft die sogenannten vorvertraglichen Informationspflichten, die Anbieter gegenüber Kreditnehmern erfüllen müssen.
Zu den verpflichtenden Angaben gehören nach §6a PAngV die Nettodarlehenssumme (Betrag, der an den Kreditnehmer ausgezahlt wird), der Sollzins (während der Laufzeit anfallende Zinsen), der effektive Zinssatz (anfallende Kosten für das Darlehen, inklusive Bearbeitungsgebühr) die möglichen Laufzeiten sowie sonstige Kosten. Neu ist auch der sogenannte „2/3-Zinssatz“ - sozusagen die Wahrheit hinter dem Lockzins. Kredtitgeber sind verpflichtet, einen effektiven Zins zu nennen, den zwei Drittel der Kreditnehmer auch tatsächlich erhalten. Eine Pflicht, die manche Banken wohl eher ungern erfüllen, da bei bonitätsabhängigen Krediten der „2/3-Zins“ mehr oder weniger deutlich über dem Zins liegt, der als Lockzins oder auch „Schaufensterzins“ bekannt ist.
Zwei weitere Rechte, die der Verbraucher durch die EU-Richtlinie erhält, sind das Recht auf einen Tilgungsplan, der allerdings beantragt werden muss, sowie das Recht auf vorzeitige Teil- beziehungsweise Volltilgung des Kredits. Der Verbraucher kann den Kredit jederzeit tilgen, allerdings sind die Banken berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung darf jedoch maximal 1,00 Prozent des zurückgezahlten Betrags betragen, bei Restlaufzeiten unter einem Jahr maximal 0,5 Prozent.
Obwohl die Banken Monate für die Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie Zeit hatten, gleicht die Umstellung bei einigen Branchenvertretern eher einer Hau-Ruck-Aktion. Die Liste reicht von falsch berechneten Zinsen bis hin zu Banken, die ihr Angebot aus Unsicherheit zumindest vorübergehend eingestellt haben – von Einheitlichkeit keine Spur. Mehr über die Probleme auf Anbieterseite lesen Sie nächste Woche im letzten Teil unserer Serie.
Wir wünschen allen Lesern ein sonniges WM-Wochenende und unserer Nationalmannschaft eine erfolgreiche Weltmeisterschaft!Keine Kommentare » Kategorien: Kredite, Recht, Verbraucherschutz von ls am 10. 6 2010 um 12:33 Uhr
Die EU-Richtlinie für Verbraucherkredite, die am Freitag auch in Deutschland in Kraft tritt, zwingt Kreditgeber in erster Linie zu mehr Transparenz und genaueren Informationen über die Konditionen der Kreditvergabe. Zudem gelten für die Kreditgeber ab Freitag einheitliche Pflichtangaben, die der Verbraucher zum besseren Vergleich der einzelnen Angebote benötigt.
Statt Lockzinsen und undurchsichtigen Berechnungsmethoden darf der Verbraucher in Zukunft schon vor Antragsstellung eine genaue Aufschlüsselung der Kosten erwarten, die durch den Kredit auf ihn zukommen. Außerdem regelt die Verbraucherkreditrichtlinie, wie die Kosten eines Kredits berechnet und angegeben werden müssen. Mindestangaben sind beispielsweise der Sollzins und der effektive Zinssatz, der Nettodarlehensbetrag sowie Laufzeit und Auszahlungsbedingungen. Auch was die vorzeitige Teil- oder Volltilgung angeht, gibt es einige Änderungen.
Mehr zu den Richtlinien, ihrer Umsetzung durch die Banken und den Vor- und Nachteilen, die sich für die Verbraucher ergeben, erfahren Sie in den kommenden Tagen in Teil II und III unserer Serie.Keine Kommentare » Kategorien: Recht, Tipp von as am 1. 4 2010 um 11:21 Uhr
Wer heute morgen auf den Internetauftritt der Schufa gelangen wollte, fühlte sich in die Frühzeit des Internet zurückversetzt. Langsame Ladezeiten und nur in Teilen geladene Seiten treiben nicht nur den Veteranen des Internets die Tränen in die Augen.
Ursache für den Rückfall in das dunkle Zeitalter ist die Neuordnung des Datenschutzrechts, die allen Bundesbürgern die Möglichkeit gibt, ab sofort einmal im Jahr kostenlos ihren Schufa-Score abzufragen. Bisher war eine Abfrage der eigenen Score-Daten immer mit einer Gebühr verbunden, doch die Neuregelung des Datenschutzrechts ändert diesen Zustand.
Da der Schufa-Wert eine quasi-mythologische Position in der Welt der Finanzen einnimmt, ist das Interesse entsprechend groß, zu groß für die Server der Schufa. Wer seinen persönlichen Schufa-Score erfahren will, muss lediglich einen dreiteiligen Prozess durchlaufen (und darauf hoffen, dass der Ansturm auf die Schufa-Seite langsam abebbt):
1.Download des Musterformulars von der Schufa-Seite
2.Ausfüllen des ausgedruckten Formulars inklusive Legitimierung durch Kopie des Personalausweises/Reisepass
3.Absenden der Unterlagen an die Schufa
Aufgrund der großen Nachfrage ist wohl damit zu rechnen, dass die Bearbeitung der Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Einen alternativen Weg zum Schufa-Score bietet ein Online-Account bei der Schufa, der allerdings nicht kostenlos ist.
Unsere Empfehlung lautet daher: Formular herunterladen, ausfüllen, abschicken und auf das Antwortschreiben warten.Keine Kommentare » Kategorien: Kredite, Recht von as am 17. 12 2009 um 17:10 Uhr
Ein am Dienstag veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte die Rechte der Kreditnehmer deutlich stärken: Die Informationspflicht der Kreditinstitute im Fall des Abschlusses einer Restschuldversicherung wird vom obersten deutschen Gericht deutlich weiter interpretiert, als bisher üblich.
Werden die Kunden von der Bank nicht korrekt über die Restschuldversicherung informiert, können sie laut BGH jederzeit den Kreditvertrag zurück abwickeln. Kredit- beziehungsweise Restschuldversicherungen werden von fast allen Banken angeboten und sind für diese äußerst lukrativ. Für die Kreditnehmer lohnt sich eine derartige Versicherung jedoch meist nicht – ihre Position wird durch das jüngste Urteil des BGH deutlich gestärkt.Keine Kommentare »
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