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Wegweiser: Direktbankvergleich > Blog > Kategorie: RechtKategorie: Recht
Kategorien: Kredite, Recht von as am 17. 12 2009 um 17:10 Uhr
Ein am Dienstag veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte die Rechte der Kreditnehmer deutlich stärken: Die Informationspflicht der Kreditinstitute im Fall des Abschlusses einer Restschuldversicherung wird vom obersten deutschen Gericht deutlich weiter interpretiert, als bisher üblich.
Werden die Kunden von der Bank nicht korrekt über die Restschuldversicherung informiert, können sie laut BGH jederzeit den Kreditvertrag zurück abwickeln. Kredit- beziehungsweise Restschuldversicherungen werden von fast allen Banken angeboten und sind für diese äußerst lukrativ. Für die Kreditnehmer lohnt sich eine derartige Versicherung jedoch meist nicht – ihre Position wird durch das jüngste Urteil des BGH deutlich gestärkt.Keine Kommentare »
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