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Wegweiser: Direktbankvergleich > Blog > Kategorie: Europäische UnionKategorie: Europäische Union
Kategorien: Europäische Union, Deutschland, Recht, Verbraucherschutz, Kredite von ls am 11. 6 2010 um 17:04 Uhr
Seit heute gilt die neue Verbraucherkreditrichtlinie verbindlich für alle Kreditgeber – doch was ändert sich dadurch konkret für den Verbraucher? Die größte Veränderung betrifft die sogenannten vorvertraglichen Informationspflichten, die Anbieter gegenüber Kreditnehmern erfüllen müssen.
Zu den verpflichtenden Angaben gehören nach §6a PAngV die Nettodarlehenssumme (Betrag, der an den Kreditnehmer ausgezahlt wird), der Sollzins (während der Laufzeit anfallende Zinsen), der effektive Zinssatz (anfallende Kosten für das Darlehen, inklusive Bearbeitungsgebühr) die möglichen Laufzeiten sowie sonstige Kosten. Neu ist auch der sogenannte „2/3-Zinssatz“ - sozusagen die Wahrheit hinter dem Lockzins. Kredtitgeber sind verpflichtet, einen effektiven Zins zu nennen, den zwei Drittel der Kreditnehmer auch tatsächlich erhalten. Eine Pflicht, die manche Banken wohl eher ungern erfüllen, da bei bonitätsabhängigen Krediten der „2/3-Zins“ mehr oder weniger deutlich über dem Zins liegt, der als Lockzins oder auch „Schaufensterzins“ bekannt ist.
Zwei weitere Rechte, die der Verbraucher durch die EU-Richtlinie erhält, sind das Recht auf einen Tilgungsplan, der allerdings beantragt werden muss, sowie das Recht auf vorzeitige Teil- beziehungsweise Volltilgung des Kredits. Der Verbraucher kann den Kredit jederzeit tilgen, allerdings sind die Banken berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung darf jedoch maximal 1,00 Prozent des zurückgezahlten Betrags betragen, bei Restlaufzeiten unter einem Jahr maximal 0,5 Prozent.
Obwohl die Banken Monate für die Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie Zeit hatten, gleicht die Umstellung bei einigen Branchenvertretern eher einer Hau-Ruck-Aktion. Die Liste reicht von falsch berechneten Zinsen bis hin zu Banken, die ihr Angebot aus Unsicherheit zumindest vorübergehend eingestellt haben – von Einheitlichkeit keine Spur. Mehr über die Probleme auf Anbieterseite lesen Sie nächste Woche im letzten Teil unserer Serie.
Wir wünschen allen Lesern ein sonniges WM-Wochenende und unserer Nationalmannschaft eine erfolgreiche Weltmeisterschaft!Keine Kommentare » Kategorien: Europäische Union, Kredite, Verbraucherschutz von ls am 8. 6 2010 um 17:59 Uhr
Der Sommer hat in diesem Jahr zwar lange auf sich warten lassen, sein Timing könnte allerdings kaum besser sein. Wie es scheint, können wir uns nicht nur auf eine spannende, sondern auch auf eine sonnige Weltmeisterschaft freuen, und spätestens ab Freitag wird es vier Wochen lang kaum andere Gesprächsthemen als „König Fußball“ und die WM in Südafrika geben.
Dass die neue Verbraucherkreditrichtlinie, die unter anderem für mehr Transparenz bei der Vergabe von Krediten sorgen soll, gerade am ersten Tag der WM in Kraft tritt, ist natürlich alles andere als gut getimed. Doch zumindest bleibt so den Banken noch etwas Zeit, um die neuen Regelungen verbraucherfreundlich und rechtskonform umsetzen zu können.
Ob während oder nach der WM – unsere Serie zur Verbraucherkreditrichtlinie hält Sie auf dem Laufenden und versorgt Sie mit den wichtigsten Informationen rund um die „neue Transparenz“.Keine Kommentare » Kategorien: Europäische Union, Einlagensicherung von as am 19. 2 2010 um 15:50 Uhr
Wie die Financial Times berichtet, wird es wohl in Kürze für alle Bankkunden gute Nachrichten aus Brüssel geben: Die Europäische Union will die Basis der Einlagensicherung der Banken deutlich stärken, indem sie die Mindesthöhe der Einlagen, die die Geschäftsbanken in die gesetzlichen Fonds einzahlen müssen, anhebt.
Geplant ist laut Financial Times eine Mindesteinlagenhöhe von 2 Prozent des Volumens der Spareinlagen einer Bank, ein Betrag, der rund viermal so hoch ist wie der aktuelle Wert. Mit diesem Schritt würde die Europäische Union ein grundlegendes Problem der Einlagensicherungsfonds angehen, das vor allem bei Verbraucherschützern in regelmäßigen Abständen für Kopfschmerzen sorgt. Obwohl die Einlagensicherungssysteme den Sparern eine mehr oder weniger umfassende Sicherung ihrer Einlagen versprechen, können die tatsächlich vorhandenen Reserven selbst mittlere Bankpleiten unmöglich auffangen. Es werden einfach nicht genug liquide Mittel bereit gehalten.
Der Vorstoß der EU zielt allerdings lediglich auf die gesetzliche Einlagensicherung, die aktuell 50.000 Euro pro Bank und Kunde schützt, nicht jedoch auf die zahlreichen privaten Sicherungsfonds, die es in den einzelnen Mitgliedsländern zusätzlich gibt. Dennoch wäre es ein wichtiger Schritt, der mehr als nur Symbolcharakter besitzt und das Fundament der gesetzlichen Einlagensicherung wesentlich stärken könnte.Keine Kommentare » Kategorien: Europäische Union, Verbraucherschutz von as am 11. 2 2010 um 17:03 Uhr
Wie erwartet, hat das EU-Parlament das bereits am 1. Februar in Kraft getretene SWIFT-Abkommen abgelehnt. Knapp zwei Drittel der Abgeordneten sprachen sich dabei gegen die Weitergabe von Bankdaten an die USA aus und stellen sich damit gegen die Entscheidung des EU-Ministerrats, der das Abkommen bereits gebilligt hatte.
In erster Linie ein Zeichen dafür, dass den Vereinigten Staaten kein unbeschränkter Zugriff auf sensible Daten gewährt wird, beschneidet der Entschluss des EU-Parlaments konkret die Möglichkeiten der US-Geheimdienste, Einsicht in die Bankdaten der europäischen Bürger zu nehmen.
Zwar werden die USA in der Praxis wohl weiterhin Zugriff auf die Bankdaten von Terrorverdächtigen bekommen, die Ablehnung hat jedoch Symbolcharakter. Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung des EU-Parlaments keine Eintagsfliege ist.
> Mehr zum ThemaKeine Kommentare » Kategorien: Verbraucherschutz, Europäische Union von as am 4. 2 2010 um 17:08 Uhr
Wenn es nach dem Innenausschuss des EU-Parlaments geht, ist das Swift-Abkommen zwischen Europäischer Union und den Vereinigten Staaten bereits Geschichte. Eine klare Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte heute gegen die Weitergabe von Bankdaten an die USA, ein deutlicher Wink an das Europaparlament, das am 11.02.2010 das endgültige Urteil fällen wird.
Zwar ist das Votum des Innenausschusses nicht bindend, es wird jedoch als deutlicher Fingerzeig für die in einer Woche stattfindende Abstimmung betrachtet. In seiner jetzigen Form würde das Swift-Abkommen den USA weitreichende Einsicht in die Transaktionen europäischer Daten geben, eine Möglichkeit, die nach dem 11. September bereits über mehrere Jahre hinweg illegal genutzt wurde. Das Swift-Abkommen würde dem ein juristisch einwandfreies Fundament geben und die früheren Zugriffe im Nachhinein legitimieren. Keine Kommentare »
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