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Wegweiser: Direktbankvergleich > Blog > Wes Brot ich ess... BGH verlangt Offenlegung der Bankprovisionen Wes Brot ich ess... BGH verlangt Offenlegung der BankprovisionenGute Nachrichten für all jene, die Angst davor haben, bei der Beratung von ihrer Bank übervorteilt zu werden: Ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet alle Banken dazu, ihre Kunden bei der Vermittlung von Geldanlagen über eine etwaige Provision zu informieren.
Zwar gab es bereits Urteile, die die Offenlegungspflicht der Banken betont haben, das neuerliche Urteil gewinnt aber vor allem dadurch an Bedeutung, dass das BGH die Beweispflicht auf Seiten der Banken sieht. Bisher musste der Anleger beweisen, nicht über die Provisionierung informiert worden zu sein, mit dem Urteil geht diese Pflicht auf das Kreditinstitut über. Eine offensichtliche Verbesserung der Position der Anleger, die vor Gericht oftmals keine Beweise für eine mangelhafte Unterrichtung durch die Bank vorlegen können.
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» zurück zu der NachrichtenübersichtDieser Beitrag wurde am 25. 6. 2009 um 13:59 Uhr verfasst und in keinen Kategorien eingetragen. Sie können zu diesem Artikel Kommentare verfassen und die Kommentare können per RSS Feed nachverfolgt werden. Keine Kommentare »Verfassen Sie eine Antwort
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