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Wegweiser: Direktbankvergleich > Blog > Girokonto-Tipp: Mindesteingang - Wenn kostenlos nicht gleich kostenlos ist Girokonto-Tipp: Mindesteingang - Wenn kostenlos nicht gleich kostenlos istKaum eine Bank hat heute nicht zumindest eine Girokonto-Variante im Portfolio, die dem Kunden eine kostenlose Nutzung verspricht. Die Kontoführungsgebühren werden meist jedoch nur erlassen, um im gleichen Atemzug Bedingungen zu stellen: Aktive Nutzung, Mindesteingang, Mindesteinlage und vieles mehr findet sich in den Bedingungen zahlreicher Banken, oftmals unter dem Deckmäntelchen eines Sternchentexts.
Besonders weit verbreitet ist dabei die Bedingung, das Girokonto als Gehaltskonto zu nutzen, beziehungsweise für einen regelmäßigen monatlichen Mindesteingang (meist mindestens 1.200 Euro) zu sorgen. Wer diese oder eine andere Bedingung nicht erfüllen kann oder will, muss seiner Bank - Werbung hin oder her – die regulären Kontoführungsgebühren bezahlen.
Doch nicht nur die Kontoführungsgebühren sind häufig mit Zusatzbedingungen verbunden, auch Guthabenzinsen werden gerne von einer Mindesteinlage abhängig gemacht. Aus diesem Grund zahlt es sich aus, bei der Suche nach einem neuen Girokonto besonders genau hinzuschauen, um nicht im Nachhinein eine unschöne Überraschung zu erleben.
Wer sich über das Angebot auf dem Markt der Girokonten informieren will, kann mit dem Girokonto-Rechner von direktbankvergleich.de sicher gehen, dass die Sonderbedingungen der Banken im Vergleich berücksichtigt werden.
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» zurück zu der NachrichtenübersichtDieser Beitrag wurde am 8. 2. 2010 um 16:59 Uhr verfasst und in den Kategorien Girokonto eingetragen. Sie können zu diesem Artikel Kommentare verfassen und die Kommentare können per RSS Feed nachverfolgt werden. Keine Kommentare »Verfassen Sie eine Antwort
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