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Wegweiser: Direktbankvergleich > Blog > Verbraucherkreditrichtlinie II: Die neuen Rechte der Verbraucher Verbraucherkreditrichtlinie II: Die neuen Rechte der VerbraucherSeit heute gilt die neue Verbraucherkreditrichtlinie verbindlich für alle Kreditgeber – doch was ändert sich dadurch konkret für den Verbraucher? Die größte Veränderung betrifft die sogenannten vorvertraglichen Informationspflichten, die Anbieter gegenüber Kreditnehmern erfüllen müssen.
Zu den verpflichtenden Angaben gehören nach §6a PAngV die Nettodarlehenssumme (Betrag, der an den Kreditnehmer ausgezahlt wird), der Sollzins (während der Laufzeit anfallende Zinsen), der effektive Zinssatz (anfallende Kosten für das Darlehen, inklusive Bearbeitungsgebühr) die möglichen Laufzeiten sowie sonstige Kosten. Neu ist auch der sogenannte „2/3-Zinssatz“ - sozusagen die Wahrheit hinter dem Lockzins. Kredtitgeber sind verpflichtet, einen effektiven Zins zu nennen, den zwei Drittel der Kreditnehmer auch tatsächlich erhalten. Eine Pflicht, die manche Banken wohl eher ungern erfüllen, da bei bonitätsabhängigen Krediten der „2/3-Zins“ mehr oder weniger deutlich über dem Zins liegt, der als Lockzins oder auch „Schaufensterzins“ bekannt ist.
Zwei weitere Rechte, die der Verbraucher durch die EU-Richtlinie erhält, sind das Recht auf einen Tilgungsplan, der allerdings beantragt werden muss, sowie das Recht auf vorzeitige Teil- beziehungsweise Volltilgung des Kredits. Der Verbraucher kann den Kredit jederzeit tilgen, allerdings sind die Banken berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung darf jedoch maximal 1,00 Prozent des zurückgezahlten Betrags betragen, bei Restlaufzeiten unter einem Jahr maximal 0,5 Prozent.
Obwohl die Banken Monate für die Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie Zeit hatten, gleicht die Umstellung bei einigen Branchenvertretern eher einer Hau-Ruck-Aktion. Die Liste reicht von falsch berechneten Zinsen bis hin zu Banken, die ihr Angebot aus Unsicherheit zumindest vorübergehend eingestellt haben – von Einheitlichkeit keine Spur. Mehr über die Probleme auf Anbieterseite lesen Sie nächste Woche im letzten Teil unserer Serie.
Wir wünschen allen Lesern ein sonniges WM-Wochenende und unserer Nationalmannschaft eine erfolgreiche Weltmeisterschaft!
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» zurück zu der NachrichtenübersichtDieser Beitrag wurde am 11. 6. 2010 um 17:04 Uhr verfasst und in den Kategorien Europäische Union | Deutschland | Recht | Verbraucherschutz | Kredite eingetragen. Sie können zu diesem Artikel Kommentare verfassen und die Kommentare können per RSS Feed nachverfolgt werden. Keine Kommentare »Verfassen Sie eine Antwort
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