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Wegweiser: Direktbankvergleich > Blog > Verbraucherkreditrichtlinie I: Transparenz statt Lockangebote Verbraucherkreditrichtlinie I: Transparenz statt LockangeboteDie EU-Richtlinie für Verbraucherkredite, die am Freitag auch in Deutschland in Kraft tritt, zwingt Kreditgeber in erster Linie zu mehr Transparenz und genaueren Informationen über die Konditionen der Kreditvergabe. Zudem gelten für die Kreditgeber ab Freitag einheitliche Pflichtangaben, die der Verbraucher zum besseren Vergleich der einzelnen Angebote benötigt.
Statt Lockzinsen und undurchsichtigen Berechnungsmethoden darf der Verbraucher in Zukunft schon vor Antragsstellung eine genaue Aufschlüsselung der Kosten erwarten, die durch den Kredit auf ihn zukommen. Außerdem regelt die Verbraucherkreditrichtlinie, wie die Kosten eines Kredits berechnet und angegeben werden müssen. Mindestangaben sind beispielsweise der Sollzins und der effektive Zinssatz, der Nettodarlehensbetrag sowie Laufzeit und Auszahlungsbedingungen. Auch was die vorzeitige Teil- oder Volltilgung angeht, gibt es einige Änderungen.
Mehr zu den Richtlinien, ihrer Umsetzung durch die Banken und den Vor- und Nachteilen, die sich für die Verbraucher ergeben, erfahren Sie in den kommenden Tagen in Teil II und III unserer Serie.
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» zurück zu der NachrichtenübersichtDieser Beitrag wurde am 10. 6. 2010 um 12:33 Uhr verfasst und in den Kategorien Kredite | Recht | Verbraucherschutz eingetragen. Sie können zu diesem Artikel Kommentare verfassen und die Kommentare können per RSS Feed nachverfolgt werden. Keine Kommentare »Verfassen Sie eine Antwort
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