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Wegweiser: Direktbankvergleich > Blog > Neue AGB der Banken: Kartenverlust kann teuer werden Neue AGB der Banken: Kartenverlust kann teuer werdenDer Verlust der EC-Karte bedeutet im besten Fall den zusätzlichen Aufwand, sich bis zum Erhalt einer Ersatzkarte nur am Bankschalter Bargeld auszahlen lassen zu können. Im schlechtesten Fall kommen ab November Kosten von bis zu 150 Euro auf den Kunden zu – so ist es in den neuen AGB der Banken geregelt.
Hafteten Banken bei Kartenmissbrauch bisher komplett, sehen die neuen Geschäftsbedingungen, die derzeit an die Kunden verschickt werden, eine Selbstbeteiligung des Kunden in Höhe von maximal 150 Euro vor. Dabei muss der Kunde nicht einmal selbst Schuld am Verlust der Karte tragen, auch bei Diebstahl kann die Bank eine Selbstbeteiligung verlangen. Die Banken können allerdings aus Kulanz auf die Zuzahlung verzichten – fragen kostet nichts.
Auch bei Überweisungen und Lastschriften gilt in Zukunft: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Überweisungsaufträge sind ab Zugang bei der Bank unwiderruflich gültig und können nicht mehr rückgängig gemacht oder geändert werden – selbst wenn ein Fehler sofort entdeckt wird. Zudem sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich, das Geldinstitut muss diese nicht mehr mit dem Namen des Kontoinhabers abgleichen. Das bedeutet Zeitersparnis für die Bank – als Kunde sollte man in Zukunft lieber einmal zu oft prüfen, ob sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat, damit man nicht einen Fremden mit einem unvorhergesehenen Geldeingang beglückt.
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» zurück zu der NachrichtenübersichtDieser Beitrag wurde am 28. 9. 2009 um 17:08 Uhr verfasst und in keinen Kategorien eingetragen. Sie können zu diesem Artikel Kommentare verfassen und die Kommentare können per RSS Feed nachverfolgt werden. Keine Kommentare »Verfassen Sie eine Antwort
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