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Wegweiser: Direktbankvergleich > Blog > Der Trick mit der Unterschrift - Datenweitergabe bei ec-Karten-Nutzung? Der Trick mit der Unterschrift - Datenweitergabe bei ec-Karten-Nutzung?Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung lenkt – wieder einmal – die Aufmerksamkeit auf die Sicherheit der Daten beim Zahlungsverkehr gelenkt, wobei sich die aktuelle Debatte allerdings nicht um Kreditkarten, sondern um ec-Karten dreht.
Das Problem ist zur Abwechslung nicht technischer Natur, sondern liegt vielmehr darin, dass einige Supermärkte sich das Recht vorbehalten, die Kontodaten jener Kunden weiterzugeben, die per ec-Karte und Unterschrift bezahlen.
Anscheinend ist es eine relativ weit verbreitete Praxis, sich per Extraklausel auf dem Zahlungsbeleg die Weitergabe der Kundendaten genehmigen zu lassen. Kaum ein Kunde bemerkt dabei überhaupt, was er da eigentlich unterschreibt. Durch die jetzt in Gang gekommene Debatte keimt allerdings die Hoffnung auf, dass diese Praxis bald der Vergangenheit angehört.
Die Zahlung per Unterschrift erfreut sich beim Handel vor allem deshalb einer großen Beliebtheit, weil sie deutlich günstiger als die Zahlung per PIN-Code ist. Werden die Klauseln aus den Belegen verbannt, spricht auch grundsätzlich nichts gegen eine Fortsetzung dieser Praxis.
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» zurück zu der NachrichtenübersichtDieser Beitrag wurde am 11. 5. 2010 um 15:36 Uhr verfasst und in den Kategorien Verbraucherschutz | Kreditkarten eingetragen. Sie können zu diesem Artikel Kommentare verfassen und die Kommentare können per RSS Feed nachverfolgt werden. Keine Kommentare »Verfassen Sie eine Antwort
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